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Allgemeine Geschäftsbedingungen

WALMETT Immobilien GmbH
6233 Kramsach, Amerling 130
Stand: Oktober 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen den jeweils projektbezogenen Bauträgervertrag, Kaufvertrag, die Baubeschreibung, die Pläne sowie die dort vereinbarten Sicherungs- und Zahlungsregelungen. Bei Widersprüchen gehen die individuell vereinbarten Vertragsunterlagen diesen AGB vor.

Diese AGB gelten für Verträge der WALMETT Immobilien GmbH, nachfolgend „WALMETT“, über die Entwicklung, Errichtung und Veräußerung von Immobilien, insbesondere Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Stellplätzen und damit verbundenen Rechten.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Erwerbers gelten nur, wenn WALMETT ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern und nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG), bleiben unberührt.

Prospekte, Visualisierungen, Ansichten, Musterwohnungen, Angaben zu Flächen, Ausstattungen, Materialien und Terminen dienen der Information. Verbindlich sind ausschließlich die im individuellen Vertrag, der Baubeschreibung und den genehmigten Plänen ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Angaben.

Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme durch WALMETT oder mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien zustande. Erklärungen von Vertriebspartnern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch WALMETT, soweit sie vom individuellen Vertrag abweichen.

WALMETT errichtet bzw. veräußert den Vertragsgegenstand nach Maßgabe des individuellen Vertrags, der Baubeschreibung, der behördlichen Auflagen und der anerkannten Regeln der Technik. Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Ausführung maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.

Technisch notwendige, behördlich veranlasste oder sachlich gleichwertige Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Erwerber zumutbar sind, die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen und keine wesentliche Änderung des Vertragsgegenstands bewirken. Wesentliche Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Sonderwünsche des Erwerbers werden nur auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung ausgeführt. Diese regelt zumindest Leistungsumfang, Preis, allfällige Auswirkung auf Termine und Gewährleistung. Sonderwünsche dürfen den Bauablauf, behördliche Vorgaben, Rechte anderer Erwerber oder die technische Sicherheit nicht beeinträchtigen.

Der Kaufpreis, die Nebenkosten, die Zahlungsmodalitäten und die Fälligkeit ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Zahlungen sind nur entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen und den vertraglich vereinbarten Sicherungen fällig.

Soweit das BTVG anwendbar ist, erfolgt die Sicherung des Erwerbers und die Zahlung nach dem im Vertrag bestimmten, gesetzlich zulässigen Sicherungsmodell. Bei Vereinbarung eines Ratenplans werden Raten frühestens nach Erreichen der jeweils gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Bauabschnitte fällig.

Zahlungen, die über einen Treuhänder abzuwickeln sind, sind ausschließlich nach dessen schriftlichen Zahlungsaufforderungen zu leisten. Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem individuellen Vertrag.

Ein im individuellen Vertrag vereinbarter Übergabetermin steht unter dem Vorbehalt von Umständen, die WALMETT nicht zu vertreten hat, insbesondere behördlichen Verzögerungen, Liefer- und Materialengpässen, außergewöhnlichen Witterungsereignissen, Arbeitskämpfen oder sonstiger höherer Gewalt. WALMETT informiert den Erwerber über erhebliche Verzögerungen angemessen.

Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Erkennbare Mängel und Restarbeiten sind darin möglichst konkret zu dokumentieren. Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. WALMETT ist berechtigt, Mängel zunächst innerhalb angemessener Frist zu verbessern, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Erwerber hat WALMETT Zugang zum Vertragsgegenstand zu ermöglichen, soweit dies zur Prüfung und Behebung eines Mangels erforderlich und zumutbar ist.

Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte uneingeschränkt bestehen. Eine Haftungsbeschränkung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden ist ausgeschlossen.

Die Eigentumsübertragung und grundbücherliche Durchführung erfolgen nach den im individuellen Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen. Der Erwerber wirkt an den hierfür erforderlichen Erklärungen und Unterlagen mit. Die Abwicklung durch einen Treuhänder richtet sich zusätzlich nach der Treuhandvereinbarung.

WALMETT verarbeitet personenbezogene Daten des Erwerbers zur Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Projektkommunikation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen enthält die jeweils geltende Datenschutzerklärung von WALMETT.

Ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern gilt: Alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis werden im Schiedsgericht im Sinne §§ 577 ff. ZPO geklärt.

Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Form zulässt. Rechtsverbindliche Erklärungen können auch in qualifiziert elektronisch signierter Form abgegeben werden, soweit gesetzlich zulässig.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.